(1) Exklusive Geltung: Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen und vertraglichen Beziehungen vollumfänglich und exklusiv zwischen dem Gastronomiebetrieb "Masala Dabba" und seinen Gästen, Kunden, Bestellern sowie Vertragspartnern in allen Bereichen (Restaurant, Catering, Abholung). Das Masala Dabba erbringt alle Leistungen, Lieferungen und Angebote ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
(2) Identität des Verwenders: Vertragspartner des Gastes ist ausschließlich das folgende Unternehmen unter Zugrundelegung seiner Stammdaten:
Masala Dabba
Inhaberin: Rushani Gnanes (Dipl.-Kauffrau FH)
Kölnstraße 53, 52351 Düren
Telefon: +49 24219748490
E-Mail (Allgemein): info@masaladabba.de
E-Mail (Reservierungen): reservierung@masaladabba.de
Webseite: https://masaladabba.de
USt-IdNr.: DE356249766
Bank: Sparkasse Düren
IBAN: DE66 3955 0110 1201 9859 65
BIC: SDUEDE33XXX
(nachfolgend "Restaurant", "Wir" oder "Verwender" genannt).
(3) Begriffsbestimmung: Gast, Kunde oder Besteller (nachfolgend einheitlich "Gast" genannt) im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher nach § 13 BGB als auch Unternehmer nach § 14 BGB.
(4) Abwehrklausel: Abweichende, entgegenstehende, modifizierende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes (insbesondere bei Firmenkunden im Catering) werden, selbst bei Kenntnis des Restaurants, unter keinen Umständen Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich, vorab und zwingend in Schriftform durch die Inhaberin Rushani Gnanes zugestimmt. Mündliche Nebenabreden, Zusagen von Mitarbeitern oder konkludentes Handeln heben diese AGB nicht auf.
(1) Rechtsnatur der Reservierung: Mit der Reservierung eines Tisches - sei es mündlich vor Ort, fernmündlich, per E-Mail oder über integrierte Online-Reservierungssysteme - gibt der Gast ein bindendes und verbindliches Angebot auf Abschluss eines Bewirtungsvertrages ab. Durch die Zusage des Restaurants (in mündlicher, textlicher oder digitaler Form) kommt der Bewirtungsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung des Erscheinens des Gastes rechtswirksam zustande. Das Restaurant verpflichtet sich im Gegenzug, einen Tisch der entsprechenden Kapazität bereitzuhalten.
(2) Stornierungsfristen und Form: Eine kostenfreie Stornierung der Reservierung (Rücktritt vom Bewirtungsvertrag) ist ausschließlich bis spätestens exakt 24 Stunden vor der reservierten Uhrzeit möglich. Die Stornierung bedarf aus Beweisgründen zwingend der Textform (per E-Mail an reservierung@masaladabba.de oder info@masaladabba.de) oder der persönlichen telefonischen Bestätigung durch einen berechtigten Mitarbeiter des Restaurants. Eine hinterlassene Nachricht auf einem Anrufbeantworter oder eine Direktnachricht auf Social Media gilt ausdrücklich nicht als wirksame Stornierung.
(3) Pauschalierter Schadensersatz ("No-Show-Fee"): Erscheint der Gast nicht ("No-Show") oder storniert er die Reservierung später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, macht er sich wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten schadenersatzpflichtig. Da das Restaurant hochwertige Zutaten (insbesondere durch das stark zeitverzögerte Sous-Vide-Garen) punktgenau präpariert, Personal vorhält und freigewordene Tische so kurzfristig regelmäßig nicht gleichwertig anderweitig besetzt werden können, wird in diesem Fall ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 25,00 EUR pro reserviertem Sitzplatz fällig. Dem Gast bleibt es gemäß § 309 Nr. 5 BGB ausdrücklich und unbenommen gestattet, den Nachweis zu führen, dass dem Restaurant ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die hier geforderte Pauschale. Das Restaurant behält sich explizit das Recht vor, anstelle der Pauschale einen tatsächlich höheren, konkret berechneten Schaden (etwa bei Vorbestellung teurer Menüs) geltend zu machen.
(4) Relatives Fixgeschäft und Verfall der Reservierung: Die Tischreservierung gilt vertraglich als relatives Fixgeschäft. Eine Verspätung des Gastes (und seiner Begleitpersonen) von mehr als 15 Minuten über die vereinbarte und bestätigte Uhrzeit hinaus berechtigt das Restaurant zum sofortigen und ersatzlosen Rücktritt vom Vertrag. Der vertragliche Anspruch des Gastes auf den reservierten Tisch erlischt mit Anbruch der 16. Minute der Verspätung unwiderruflich und automatisch. Das Restaurant ist ab diesem Zeitpunkt uneingeschränkt berechtigt, den Tisch an Laufkundschaft oder andere wartende Gäste freizugeben. Der Anspruch des Restaurants auf den unter § 2 Abs. 3 normierten Schadensersatz wegen Nichterscheinens bleibt von dieser Tischfreigabe unberührt, sofern der Tisch in der verbleibenden Zeit nicht wirtschaftlich gleichwertig besetzt werden konnte.
(1) Kulinarisches Profil und vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung: Das Konzept des "Masala Dabba" bietet authentische indische Küche gemäß dem Leitmotiv "Taste of India". Die vertraglich geschuldete und vom Gast mit der Bestellung akzeptierte Beschaffenheit der Speisen umfasst zwingend eine landestypische, hochintensive Würzung. Dies inkludiert den prominenten und dominierenden Einsatz von Gewürzen wie Kurkuma, Koriander, Chili, Kreuzkümmel und Masala-Mischungen. Die gesundheitsbewusste, metabolische und physiologische Wirkung dieser Gewürze (z. B. Stoffwechselanregung, Wärmebildung, Anti-Aging-Effekte) ist integraler Konzeptbestandteil und gilt als vertraglich vereinbarte Soll-Beschaffenheit. Weiterhin gilt für Fleischgerichte (Huhn, Lamm, Rind) das Vakuumgaren (Sous-Vide) als vertraglich geschuldete, moderne Zubereitungsart zur Erzielung einer spezifischen, extrem zarten Textur.
(2) Ausschluss subjektiver Mängelrügen (Geschmacks-Klausel): Mängelansprüche, Gewährleistungsrechte oder Reklamationen, die ausschließlich auf einem subjektiven, individuellen Geschmacksempfinden oder einer persönlichen Unverträglichkeit des Gastes beruhen, sind vollumfänglich und rechtlich bindend ausgeschlossen. Reklamationen mit der Begründung, das Gericht sei "zu scharf", "zu würzig", "zu intensiv", "zu exotisch" oder Beschwerden, die sich auf die spezifische weiche Textur des Sous-Vide-gegarten Fleisches beziehen, stellen ausdrücklich keinen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB dar. Sie berechtigen den Gast weder zur Verweigerung der Zahlung, zur Forderung einer Kaufpreisminderung noch zur Forderung nach kostenfreier Nacherfüllung (Neulieferung eines anderen Gerichts). Die authentische indische Schärfe und Würzung gelten als vertragsgemäß erbrachte Leistung.
(3) Allergene, Kreuzkontamination und Risikoabwälzung: In der Küche des Masala Dabba werden hochgradig allergene Stoffe wie Weizen (Gluten), Erdnüsse, Schalenfrüchte, Senf, Sesam, Soja, Milchprodukte (Laktose) und Sulfite in großen Mengen und offener Form täglich verarbeitet. Das Restaurant erfüllt seine gesetzlichen Informationspflichten gemäß der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) durch entsprechende Kennzeichnung der Hauptallergene in der Speisekarte. Es wird jedoch vertraglich unumstößlich vereinbart, dass das Vorhandensein von Spuren von Allergenen in ausnahmslos jedem Gericht - hervorgerufen durch systemimmanente, nicht vermeidbare Kreuzkontaminationen in der Luft, auf Arbeitsflächen, in Frittierfetten oder an Küchengeräten - niemals ausgeschlossen werden kann. Das Restaurant verweigert hiermit explizit jede medizinische oder gesundheitliche Garantie für die absolute physische Freiheit von Allergenen. Bestellt ein Gast ein Gericht, das in der Karte als "nussfrei" oder "glutenfrei" deklariert ist oder bittet er um das Weglassen einer Zutat, so bezieht sich die Zusage des Personals ausschließlich auf die Grundrezeptur. Der Gast verzehrt sämtliche Speisen auf eigenes, uneingeschränktes gesundheitliches Risiko. Eine Haftung des Restaurants für allergische Reaktionen (inklusive anaphylaktischer Schocks), Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit, die auf minimale Spuren von nicht-rezepturgemäßen Allergenen durch Kreuzkontamination zurückzuführen sind, wird im maximal gesetzlich zulässigen Rahmen vollständig ausgeschlossen.
(1) Ausübung des Hausrechts: Die Inhaberin und das von ihr autorisierte Servicepersonal üben in den Räumlichkeiten und auf den Außenflächen das uneingeschränkte Hausrecht aus. Es wird das Ziel einer kultivierten, authentischen und respektvollen Gastronomieatmosphäre verfolgt. Bei verbaler, physischer oder sexueller Belästigung des Personals oder anderer Gäste, bei rassistischen oder ehrverletzenden Äußerungen, bei Vandalismus oder bei starker Intoxikation (Trunkenheit) wird ein sofortiges, fristloses Hausverbot ausgesprochen. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, das Lokal augenblicklich zu verlassen. Bereits bestellte, aber noch nicht verzehrte Speisen sind vor dem Verlassen vollumfänglich zu bezahlen.
(2) Schadensersatz für spezielles Inventar (Kupfergeschirr & Thalis): Das kulinarische Erlebnis im Masala Dabba basiert zentral auf der Darreichung von Speisen in speziellem, importiertem Kupfergeschirr (Thali-Tabletts, kleine Kupferschalen, Wasserbecher). Dieses Kupfergeschirr stellt einen erheblichen Vermögenswert des Betriebs dar. Entwendet der Gast (oder Personen aus seiner Reservierungsgruppe) Teile dieses Inventars oder beschädigt er diese mutwillig oder grob fahrlässig (z.B. durch Herunterwerfen, unsachgemäßen Umgang oder Zerkratzen mit scharfen Gegenständen), haftet er vollumfänglich für die Wiederbeschaffungskosten. Für eine gestohlene, unbrauchbar gemachte oder zerstörte Kupfer-Thali-Kombination (Tablett nebst Schalen) wird ein pauschaler, nicht verhandelbarer Schadensersatz in Höhe von 85,00 EUR zzgl. USt. in Rechnung gestellt. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
(3) Fremdspeisen und Korkgeld-Klausel: Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken in den Räumlichkeiten des Restaurants (sowie auf den dazugehörigen Außenflächen) ist strengstens verboten. Ausnahmen (z. B. Hochzeitstorten für Feierlichkeiten oder spezielle Jahrgangsweine) bedürfen zwingend der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Inhaberin. Im Falle einer solchen Genehmigung oder bei einer Zuwiderhandlung ohne vorherige Genehmigung berechnet das Restaurant ein pauschales Korkgeld in Höhe von 35,00 EUR pro angebrochener mitgebrachter Flasche sowie ein Tellergeld (Plating-Fee) in Höhe von 15,00 EUR pro Person für mitgebrachte Speisen. Diese Gebühren sind sofort fällig.
(1) Geltungsbereich für Events: Die nachfolgenden Bestimmungen in § 5 und § 6 gelten für alle Catering-Leistungen außer Haus sowie für Gruppenreservierungen und Bankette ab 10 Personen innerhalb des Restaurants (nachfolgend einheitlich "Veranstaltung" genannt).
(2) Vorkassepflicht und Vertragsbindung: Verträge über Veranstaltungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Angebot und Annahme). Das Restaurant macht den Vertragsschluss sowie den Beginn jeglicher Vorbereitungs- oder Einkaufsaktivitäten zwingend von einer Vorauszahlung (Vorkasse) abhängig. Diese Vorauszahlung beträgt standardmäßig 100% der kalkulierten Bruttoauftragssumme laut Angebot und ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum auf das in § 1 genannte Konto der Sparkasse Düren (IBAN: DE66 3955 0110 1201 9859 65) zahlungsgebührenfrei anzuweisen. Erfolgt der vollständige Zahlungseingang nicht fristgerecht, ruhen alle Leistungspflichten des Masala Dabba. Das Restaurant ist berechtigt, nach Ablauf einer fruchtlosen Nachfrist von 48 Stunden vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der Stornierungsstaffel (§ 6) zu verlangen.
(3) Verbindliche Personenanzahl (Garantiezahl): Der Besteller (Kunde) ist vertraglich verpflichtet, die endgültige, garantierte Anzahl der teilnehmenden Personen spätestens 7 (sieben) Werktage vor Veranstaltungsbeginn verbindlich in Schriftform (E-Mail) mitzuteilen. Diese Zahl bildet die unabänderliche kaufmännische Basis für die Abrechnung.
• Erscheinen am Tag der Veranstaltung weniger Gäste als die garantierte Personenzahl, wird ungeachtet der Gründe für das Fehlen (Krankheit, höhere Gewalt, Streik etc.) die gemeldete garantierte Personenzahl voll zu 100% abgerechnet. Es erfolgt keine Rückerstattung oder Reduktion der Rechnungssumme, da die personal- und kostenintensive Vorbereitung (Wareneinkauf, Vorbereitung der Masalas, tagelange Sous-Vide-Garung) bereits unwiderruflich abgeschlossen ist.
• Erscheinen mehr Gäste als gemeldet, wird die tatsächliche höhere Personenzahl abgerechnet. Das Restaurant ist bemüht, den Mehrbedarf zu decken, übernimmt jedoch ausdrücklich keine rechtliche Garantie dafür, dass für die unangemeldeten Zusatzgäste ausreichend Speisen in der vertraglich vereinbarten Qualität und Spezifikation vorhanden sind.
(1) Stornierungsbedingungen: Eine komplette oder teilweise Stornierung des Auftrags durch den Besteller ist nur unter Zahlung der nachfolgenden Stornogebühren möglich. Diese Gebühren gelten als pauschalierter Schadensersatz unter rechtskonformer Anrechnung der vom Restaurant theoretisch ersparten Aufwendungen. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der nachweisbare Eingang der schriftlichen Stornierungserklärung bei reservierung@masaladabba.de oder info@masaladabba.de. Die Stornierungsgebühr (in % der kalkulierten Gesamtsumme) berechnet sich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung vor Veranstaltungsbeginn wie folgt:
• Bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 20% der Auftragssumme
• 29 bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Auftragssumme
• 13 bis 4 Tage vor der Veranstaltung: 80% der Auftragssumme
• 3 Tage (72 Stunden) oder weniger: 100% der Auftragssumme
(2) Beweislast: Dem Besteller (sofern er Verbraucher ist) bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Restaurant kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die hier geforderte Stornierungspauschale entstanden ist. Für Unternehmer (B2B) im Sinne des § 14 BGB ist dieser Nachweis abweichend hiervon ausgeschlossen, die Pauschale gilt als absolut und kaufmännisch final fixiert.
(1) Bestellungen zur physischen Abholung (Takeaway): Bestellt der Gast Speisen zur persönlichen Abholung im Lokal, erfolgt der rechtliche Gefahrenübergang (Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung, des Verderbs und des Temperaturverlustes) exakt in dem Moment, in dem die bestellte Ware über die Theke an den Gast oder einen von ihm Beauftragten übergeben wird. Nach Verlassen des Geschäftslokals trägt der Gast die alleinige und vollumfängliche Verantwortung für den fachgerechten Transport, die Aufrechterhaltung der Kühl- oder Wärmekette, die Hygiene und die optische Unversehrtheit der Speisen.
(2) Auslieferungen via externe Drittanbieter (Plattformökonomie): Wird das Essen über externe Dienstleister, Lieferdienste oder digitale Vermittlungsplattformen (z. B. Lieferando, Uber Eats, Wolt etc.) bestellt oder ausgeliefert, fungiert das Restaurant Masala Dabba ausschließlich als Produzent und Verkäufer der Speisen. Die Kurierfahrer und Flotten der genannten Plattformen sind keinesfalls Erfüllungsgehilfen des Restaurants im Sinne des § 278 BGB. Sie handeln ausschließlich im Auftrag der Plattform oder als Beauftragte des Bestellers. Sofortiger Gefahrenübergang: Der Gefahrenübergang auf den Gast erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem das ordnungsgemäß zubereitete, heiß temperierte und verpackte Essen die Küche des Restaurants verlässt und an den Lieferanten/Kurierfahrer der Drittplattform physisch übergeben wird. Das Restaurant haftet ab diesem Zeitpunkt unter keinen denkbaren rechtlichen Umständen für:
• Verspätungen in der Auslieferung durch den Kurier,
• Temperaturverluste der Speisen (kaltes oder lauwarmes Essen),
• Optische Zerstörung der Speisen (z.B. verrutschtes Essen durch Schütteln oder Stürze auf dem Fahrrad),
• Vollständigen Verlust oder Diebstahl der Ware während des Transports.
Sämtliche Reklamationen bezüglich des Lieferprozesses, der Temperatur, der Dauer und der Unversehrtheit der Verpackung sind ausnahmslos, direkt und unter Freistellung des Restaurants an die jeweilige Bestellplattform zu richten.
(3) Strikte Obliegenheit zur Mängelrüge: Offensichtliche Mängel an den übergebenen Speisen (z. B. falsches Gericht geliefert, fehlende Beilage, falsche Fleischsorte) müssen sowohl bei Abholung als auch bei Lieferung sofort und unverzüglich bei Erhalt der Ware gerügt werden. Eine Reklamation, die erst nach Beginn des Verzehrs, nach dem vollständigen Verzehr oder gar am Folgetag per E-Mail oder telefonisch vorgebracht wird, ist vertraglich ausgeschlossen und verwirkt sämtliche kauf- und werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche. Wer das Essen annimmt und zu konsumieren beginnt, genehmigt die gelieferte Beschaffenheit vollumfänglich und final.
(1) Ausschluss eines Verwahrungsvertrages: Das Restaurant Masala Dabba stellt seinen Gästen im Innenbereich Vorrichtungen zur Ablage von Jacken, Mänteln, Hüten und Regenschirmen (Garderobe) zur Verfügung. Es wird hiermit ausdrücklich und rechtsbindend vereinbart, dass die bloße Bereitstellung dieser Haken und Ablageflächen eine reine Service- und Gefälligkeitsleistung der Inhaberin ohne jeglichen Rechtsbindungswillen darstellt. Mit der Nutzung der Garderobe durch den Gast kommt unter keinen Umständen ein Verwahrungsvertrag (weder entgeltlich noch unentgeltlich) im Sinne der §§ 688 ff. BGB zustande.
(2) Haftungsausschluss der Gastwirtshaftung nach § 701 BGB: Das Personal des Restaurants ist strikt arbeitsvertraglich angewiesen, keine Kleidungsstücke oder Taschen von Gästen in Gewahrsam zu nehmen. Sollte ein Mitarbeiter des Masala Dabba dennoch aus reiner Höflichkeit eine Jacke abnehmen und an die Garderobe hängen, geschieht dies als reine Gefälligkeitshandlung und zwingend ohne Vertretungsmacht (falsus procurator). Dieses Handeln begründet keinerlei Obhutspflicht oder Haftung des Gastwirts im Sinne des § 701 BGB. Das Restaurant, seine Inhaberin und seine Erfüllungsgehilfen haften unter keinen Umständen für Verlust, Diebstahl, Vertauschung oder Beschädigung (z. B. durch Schmutz, Staub oder Verschütten von Speisen und Getränken durch Dritte) von an der Garderobe abgelegten oder im Lokal aufgehängten Kleidungsstücken.
(3) Wertgegenstände: Gleicher Haftungsausschluss gilt in verschärftem Maß für Taschen, Laptops, Mobiltelefone, Schmuck, Schlüssel und Bargeld, die vom Gast in das Restaurant eingebracht, am Tisch abgestellt, über die Stuhllehne gehängt oder in den Taschen der an der Garderobe befindlichen Kleidung belassen werden. Der Gast trägt das alleinige, uneingeschränkte und vollständige Risiko für den Verlust oder die Beschädigung all seiner eingebrachten Güter.
(1) Fälligkeit: Rechnungen des Restaurants für Vor-Ort-Verzehr sind, sofern nicht für Catering-Events die Vorkasse gemäß § 5 greift, sofort nach Erhalt der Leistung und Vorlage der Rechnung am Tisch in bar oder per akzeptierter elektronischer Kartenzahlung im Lokal zur Zahlung fällig.
(2) Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts: Der Gast hat kein Recht auf Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Rechnungsbetrages aufgrund angeblicher Gegenansprüche (beispielsweise wegen behaupteter Mängel, die gemäß § 3 ausgeschlossen sind), es sei denn, diese Gegenansprüche des Gastes sind rechtskräftig gerichtlich festgestellt, unbestritten oder wurden von der Inhaberin vorab ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
(3) Verzug und Mahnwesen: Bei Zahlungsverzug des Gastes (dies betrifft insbesondere die Rechnungslegung für Caterings oder B2B-Firmen-Events nach Rechnungsstellung) berechnet das Restaurant Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mithin 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz für Verbraucher und 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Unternehmer (§ 288 BGB). Für jede schriftliche Mahnung nach Eintritt des Verzugs wird eine pauschale Mahngebühr zur Deckung des administrativen Aufwands in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(1) Anwendbares Recht: Für alle vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Restaurant Masala Dabba (Inh. Rushani Gnanes) und dem Gast gilt ausschließlich und zwingend das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPR) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis (Zahlungsort des Gastes, Leistungsort des Restaurants) ist der Geschäftssitz des Restaurants, Kölnstraße 53, 52351 Düren.
(3) Gerichtsstand: Ist der Gast Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Düren vereinbart. Das Restaurant ist in diesen Fällen jedoch stets berechtigt, den Gast auch an seinem allgemeinen, ordentlichen Gerichtsstand zu verklagen. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(1) Schutz des Logos und Slogans: Das gesamte visuelle Erscheinungsbild des "Masala Dabba", insbesondere das offizielle Betriebslogo (bestehend aus einem goldenen, floralen Mandala-Ornament mit vier darin kreisförmig angeordneten goldenen Löffeln, welche Gewürze in den Farben Rot, Grün, Braun und Gelb tragen), der prägnante gelbe Kursiv-Schriftzug "Masala Dabba" sowie der markenbildende Slogan "TASTE OF INDIA", sind vollumfängliches geistiges Eigentum der Inhaberin.
(2) Nutzungsuntersagung: Jegliche unautorisierte Nutzung, Vervielfältigung, Abbildung oder kommerzielle Verwertung dieser spezifischen Marken- und Designelemente - sei es physisch oder digital - durch Gäste, Mitbewerber oder sonstige Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich das Restaurant die sofortige Geltendmachung von zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen vor.
(1) Erhebung von Gastdaten: Zur Anbahnung und Erfüllung des Bewirtungs- oder Cateringvertrages, insbesondere bei der Abwicklung von Tischreservierungen, Bestellungen und der Rechnungsstellung, erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten des Gastes (z.B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Einverständnis durch Nutzung: Mit dem Absenden einer Reservierungs- oder Bestellanfrage über die Website (z. B. durch Betätigen der Schaltfläche "Jetzt Tisch reservieren") oder per E-Mail an unsere Kontaktadressen (z.B. reservierung@masaladabba.de) erklärt sich der Gast konkludent mit der Erhebung und Verarbeitung seiner Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung einverstanden. Ein separates Anklicken einer Checkbox ist hierbei nicht zwingend erforderlich, sofern in unmittelbarer Nähe des Reservierungsbuttons auf die Geltung der Datenschutzerklärung hingewiesen wird. Die vollständige Datenschutzerklärung ist jederzeit auf unserer Webseite einsehbar.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder infolge der Änderung der Gesetzeslage oder durch abweichende höchstrichterliche Rechtsprechung nachträglich unwirksam werden, so bleibt die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des darauf basierenden Vertrages hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung soll im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung und dem unbedingten Sicherungsinteresse des Restaurants am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung ursprünglich verfolgt haben. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken in diesem Bedingungswerk.